Zitat Zitat von KAJIHEI Beitrag anzeigen
@Alex
Nur haben nützt nichts. Wie heißt es so schön in den Beförderungsbedingungen dem Tenor nach "Der Fahrschein ist auf Verlangen vorzuzeigen".
In München ist er sogar "auszuhändigen"! Und der Fahrgast kann von der weiteren Beförderung (zumindest in der Münchner U-Bahn) von der weiteren Beförderung ausgeschlossen werden.

Zitat Zitat von DeepPurple Beitrag anzeigen
Das heißt, der einzige Unterschied zwischen ÖPNV und Kaufhaus in Bezug auf die Freiheitsrecht ist der, dass die Freiheitsrechte im ÖPNV von vornheirein durch die AGB eingeschränkt werden. Also sozusagen per Berförderungsvertrag. Interessant.
Siehe es so: Du hast ein Recht auf eine Kontrolle. Immerhin bezahlst du dafür. Andere nicht. Viele, andere nicht. Und da du der doofe bist und bezahlt hast, ist es in deinem Interesse diejenigen zur Kasse zu bitten die nicht bezahlt haben. Ist ja nicht so das die deine persönliche Habe durchwühlen wollen.