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Thema: Ein Bundesrichter über die Notwehr

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  1. #11
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von KAJIHEI Beitrag anzeigen
    Wenn du einem verprügeltem Kind im Supermarkt zur Seite stehst ist das a.) Ehrenwert und b.) Nothilfe, keine Notwehr.
    Andere Baustelle.
    ist in einem Paragraph zusammengefasst:

    http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
    Geändert von Gast (23-10-2015 um 14:47 Uhr)

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