Zitat Zitat von DeepPurple Beitrag anzeigen
Nun ja, jemanden von hinten zu erschießen, der keine Gefahr für irgendjemanden darstellt, ist normalerweise überall ein Straftatbestand.
Die Anweisung in der DDR:

"Der Gebrauch der Schusswaffe", heißt es in dem Papier, "ist grundsätzlich mit "Halt! Grenzposten! Hände hoch!" anzukündigen. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, ist ein Warnschuss abzugeben. Bleibt auch diese Warnung erfolglos, ist gezieltes Feuer zu führen."
So was Ähnliches hab ich bei der Wachausbildung der Bundeswehr bzgl. Unbefugte auf dem Kasernengelände auch gelernt.
Wäre ich in die Lage gekommen, wäre ich dann vor das Kriegsverbrechergericht in Den Haag gezerrt worden?
(Und hätte mich die BRD dann zur Not gewaltsam befreit, wie es die USA ihren Soldaten verspricht?)
Natürlich hätte ich auf die Beine gezielt, aber nachts, in der Hektik, eventuell stehend auf ein sich bewegendes Ziel, Querschläger...?

UZwGBw - Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen


§ 15Schußwaffengebrauch gegen Personen

(1) Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden, wenn dies den Umständen nach erforderlich ist und geschieht,


[....]

2.um eine Person anzuhalten, die sich der Personenüberprüfung nach diesem Gesetz trotz wiederholter Weisung, zu halten oder diese Überprüfung zu dulden, durch Flucht zu entziehen sucht;
3.um eine Person anzuhalten, die sich der vorläufigen Festnahme durch Flucht zu entziehen sucht, wenn sie bei einer Straftat im Sinne der Nummer 1 auf frischer Tat getroffen oder verfolgt wird;
4.um eine Person an der Flucht zu hindern oder sofort wiederzuergreifen, die sich zur Personenüberprüfung nach § 5 oder wegen dringenden Verdachts einer Straftat im Sinne der Nummer 1 im Gewahrsam der Bundeswehr befindet oder befand.
Ich hab einmal mit meinem Streifenkollegen einen Eindringling gestellt und abgeführt.
Das war ein Soldat in Zivil, der nachts über die Mauer stieg, um sich den Weg über den Haupteingang zu sparen.
Das war zwar dämlich von ihm, aber offensichtlich war er schlau genug sich zu ergeben, anstatt auf sein gottgegebenes Recht auf den kürzesten Weg zum Schlafplatz zu beharren.

Aberwitzig ist in diesem Zusammenhang, dass es zu Beginn des Afghanistaneinsatzes offensichtlich eine Taschenkarte gab, die es verbot, auf flüchtende Taliban zu schießen:

"Insbesondere ist der Schusswaffengebrauch gegen flüchtende Personen, die erkennbar von ihrem Angriff abgelassen haben, verboten."
SZ | Bundeswehr präzisiert ihren Schießbefehl