Wieso Gewissen?
Der Arm des Egos hört bei den meisten Menschen da auf, wo es im Geldbeutel so richtig wehtut.
Jein.
Prinzipiell hast Du nicht unrecht. Ein Nicht-Verzicht auf grundgesetzlich garantierte Rechte kann niemals einen Zweifel begründen.
Soweit die juristische Theorie. Das Dumme ist, dass Richter nicht nur Juristen, sondern eben auch Menschen sind und da wird die Frage "Warum will denn der abhauen, wenn er nix gemacht hat?" zumindest im Kopf eine Rolle spielen.
Übrigens - angenommen Du wehrst Dich und entkommst. Und wir nehmen weiterhin an, die Beweislage lässt den Richter (ob tatsächliche Schuld oder Unschuld ist jetzt völlig wurscht) zu der Überzeugung kommen, dass Du sehr wohl geklaut hast, dann wechselst Du mit Deiner "Notwehr", die jetzt juristisch keine mehr ist, direkt vom Diebstahl (möglicherweise geringwertiger Sachen) in den Raub. Und damit steigt die Strafandrohung drastisch an.
Und das alles, weil man so ein toller Individualist ist, dass man meint einen anderen mal in die Tasche gucken zu lassen, beschneide die eigene Lebensqualität in unerträglichem Maße? Als ob´s den Ladendetektiv juckt, ob Du noch Deine Happy Weekend im Rucksack hast...(ist natürlich die von nem Kumpel)
In Sowjet wurde sowas wohl eher selten verhandelt. Das war n Angriff auf Sowjeteigentum - da wurde erst der Zahnarzt überflüssig und Deinen Rucksack hast Du auch nie wieder gesehen.





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